Reflektion: KFV-Vereinsführer und ihre Stellvertreter im Dritten Reich

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Die kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte lag und liegt dem KFV stets am Herzen. Im Folgenden Beitrag durchleuchten wir die Werdegänge der „Vereinsführer“ (=Vereinsvorsitzende) des KFV während des Dritten Reichs.

von Andreas Ebner

Vereinsführer: Otto Albiez ( 1932-34 ); Friedrich ( „Fritz“ ) Langer ( 1934-36 und 1940-42 ); Karl Künkel (1936-40 ); Dr. Joseph Ruzek ( 1942-45 )

Stellvertreter: Dr. Otto Figlestahler (07/1933 – 07/1934); Karl Daniel Huber (07/1934 – 07/1935); Karl Künkel (07/1935-06/1936); Hans Weigele (06/1936 – 12/1937); Otto Albiez (07/1938 – 06/1939); Rudolf Appenzeller (06/1939 – 1943); Adolf Murr (1943/44)

Karl Künkel   

geb. am 18.02.1883 in Lörrach – gest. am 06.01.1956 in Karlsruhe

Der am 18. Februar 1883 in Lörrach als Sohn des Grossherzgl. Oberbaukontrolleurs Wilhelm Künkel geborene Karl Künkel gehörte seit 1937 der NSDAP an.[1] Nach eigenem Bekunden erfolgte der Beitritt nur deshalb, „um mir die Staatliche Lotterie-Einnahme, die ich seit 1927 während des zweiten Reiches verliehen bekam, zu erhalten und um mir die Ordensfabrikation, die meine Firma seit über hundert Jahren als Basis des Geschäfts betrieb, aufrecht erhalten zu können, insbesondere weil ich hier ausschließlich auf Staatsaufträge angewiesen war.“[2] Daneben war Künkel auch Mitglied in anderen Parteiorganisationen. Von 1935 bis 1945 gehörte er der Deutschen Arbeitsfront ( DAF ) und dem NSRfL an, dem RKB war er 1934 beigetreten und dem NSV im Jahre 1936. Schließlich trat er „etwa“ 1930 dem Stahlhelm bei und war Mitglied bis zu dessen Auflösung im Jahr 1934. Seine Leidenschaft für das Militärwesen war schon frühzeitig erkennbar. Im April 1905 hatte sich Karl Künkel dem 5. Bad. Inf.Rgt. 113 als „einjähriger Freiwilliger“ angeschlossen, seine Beförderung zum Unteroffizier erfolgte mit Wirkung zum 27. Januar 1906. Im Ersten Weltkrieg fand er vorübergehend Verwendung als Soldat in einer Wachtkompanie, seine Beförderung zum Leutnant der Landwehr erfolgte im März 1915. Da er an chronischem Darmkatarrh erkrankt war und infolgedessen seinen Dienst „sehr häufig“ nicht hatte antreten können, wurde er noch im selben Jahr einem Ersatz-Bataillon überstellt. Im November 1917 wurde Karl Künkel als Hilfsoffizier zum Bahnbeauftragten der Armee-Abteilung B befohlen und ein Jahr später aus dem Heeresdienst entlassen. Sein Vorgesetzter charakterisiert ihn als „kräftige, untersetzte Persönlichkeit. Gegen Untergebene war er bestimmt und scharf, gegen Vorgesetzte taktvoll, jedoch nicht immer militärisch, bei seinen Kameraden war er beliebt. K. ist ein etwas hitziger Charakter.“[3]

1902 hatte Karl Künkel an der Oberrealschule Karlsruhe das Abitur bestanden und hatte an der hiesigen technischen Hochschule das Studium der Ingenieurswissenschaften begonnen, das er 1908 als Diplom-Ingenieur abschloss. Drei Jahre später stieg er als Teilhaber ins Juweliergeschäft Ludwig Bertsch, Karlsruhe, ein, welches er 1940 übernahm. Parallel hierzu war er von 1930 bis 1940 Teilhaber am Juweliergeschäft Otto Wennberg in Stuttgart, welches er ebenfalls im Jahre 1940 als alleiniger Inhaber übernahm. Im selben Jahr stellte Künkel sein Amt als Erster Vorsitzender des KFV zur Verfügung, das er seit 1936 innehatte.[4] Im Jahr zuvor war er zum zweiten Vorsitzenden gewählt worden, und als Beisitzer im Vorstand war Künkel erstmals 1927 in Erscheinung getreten; vier Jahre später, anlässlich des 45-jährigen Vereinsjubiläums, erfolgte seine Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.[5] Im Alter von 67 Jahren stellte sich Künkel, der zeitweise auch als Vorsitzender des Kassenausschusses und des Ältestenrates amtiert hatte, abermals als 1. Vorsitzender zur Verfügung. Dies war von 1950 bis 1951, und fast hätte es in dieser Saison zu einem Titel gereicht, nachdem man sich fürs Endspiel um die deutsche Amateurmeisterschaft qualifiziert hatte. Zum ersten Mal überhaupt wurde dieser Wettbewerb ausgetragen, und am Ende gab es eine unglückliche 2:3 Niederlage, die man gegen Bremen 1860 bezog, da man in der letzten halben Stunde des Spiels „eine totale Überlegenheit herausspielte“[6]  – und das nach einem 0:3 Rückstand !

Vier Jahre zuvor hatte sich Karl Künkel einem Spruchkammerverfahren zu stellen. Mit Datum vom 6. März 1947 erhob der öffentliche Kläger vor der Spruchkammer Karlsruhe Klage mit dem Antrag, den Betroffenen in die Gruppe der Belasteten einzureihen.[7] In seiner Erwiderung gab Künkel an, er habe innerhalb der Partei keine Ämter bekleidet und sich in keiner Weise aktiv betätigt. „Ausserdem hat sich Herr Oberbürgermeister Töpper, als Zeuge über meine politische Vergangenheit Auskunft zu geben, bereit erklärt. Darüberhinaus habe ich aber den Nazismus in seinen Auswüchsen immer bekämpft. Dies muss auch bei der Parteileitung bekannt gewesen sein, denn als ich zum Vereinsführer des Karlsruher Fussballvereins gewählt worden war, versagte die Partei die Bestätigung dieser Wahl und zwar mit der Begründung, ich sei politisch nicht zuverlässig und hätte die Partei während meiner Tätigkeit als Stadtrat bekämpft.“[8] Mit Datum vom 24. September 1947 stufte ihn die Spruchkammer II a Karlsruhe in die Gruppe der Mitläufer ein und verurteilte ihn zur Zahlung eines einmaligen Sühnebeitrages zu einem Wiedergutmachungsfonds in Höhe von RM 2.000,- . Zur Begründung führte die Kammer aus, der Betroffene habe nur nominell am NS teilgenommen und sei nie ein überzeugter Nationalsozialist gewesen, was durch Stellungnahmen mehrerer politisch unbelasteter Personen glaubhaft bekundet worden sei. Er habe „seiner von Grund aus ablehnenden Haltung dem NS gegenüber jederzeit durch offene und rückhaltlose Kritik“ Ausdruck verliehen.[9] Das mag man glauben oder auch nicht. Jedenfalls gehörte auch Karl Künkel zum Heer derer, bei denen der Widerspruch zwischen Opportunismus und Opposition klar zutage tritt. Man hat sich mit dem System „arrangiert“, erst Recht, wenn das persönliche und berufliche Fortkommen in Gefahr geriet. Bei Karl Künkel war das nicht anders als bei vielen seiner Landsleute auch, die als „Mitläufer“ verurteilt[10] wurden.

[1]          Künkel gab an, er könne sich nicht mehr genau daran erinnern, ob er im Jahre 1936 oder 1937 der Partei beigetreten sei, vgl. GLA Karlsruhe, Az. 465h, Nr. 11725, Seite 23 (schriftl. Stellungnahme vom 17.03.1947 ). In einer früheren Stellungnahme gab Künkel an, sein Eintritt in die Partei sei „zu einem früheren Zeitpunkt als Dezember 1937 erfolgt. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass dies vor dem 1. Mai 1937 geschah, aber sicherlich erst nach dem Jahr 1933“. Etwaige Unterlagen, die den genauen Beitrittszeitpunkt belegen könnten, seien bei dem Fliegerangriff auf Karlsruhe am 4. Dezember 1944 zerstört worden, vgl. GLA Karlsruhe, Az. 465h, Nr. 11725, Seite 11. Tatsächlich erfolgte der Beitritt zur NSDAP mit Wirkung vom 13. April 1933, vgl. GLA Karlsruhe, a.a.O., Seite 31.

[2]          GLA Karlsruhe, a.a.O.

[3]          GLA Karlsruhe, Az. 456E, Nr. 6735 ( Beurteilung vom 19.12.1918).

[4]          Nach eigenem Bekunden will Künkel schon 1935 einstimmig zum Vorsitzenden gewählt worden sein. Diese Behauptung ist auch in anderer Hinsicht unzutreffend. Bei der Mitgliederversammlung am 26. Juni 1936 votierten 88 Mitglieder für und 14 Mitglieder gegen Künkel; 6 Mitglieder enthielten sich der Stimme, vgl. KFV-Mitteilungen Jg. 1936/37, Nr. 1, September 1936, Seite 3.

[5]          KFV-Mitteilungen Nr. 2, Jg. 1931/32, Dezember 1931, Seite 5.

[6]          Der Sportbericht, 02.07.1951.

[7]          Klageschrift vom 6. März 1947, Az. 51/5/3904, enthalten in GLA Karlsruhe ( o. Fn. 1 ), Seite 19.

[8]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 1 ), Seite 23 f. . Künkel gehörte der Deutschen Volkspartei an und war von 1920 bis 1933 Stadtrat in Karlsruhe.

[9]          GLA Karlsruhe, Az. 564h, Nr. 11725, Seite 31 f.

[10]        Am Ende eines jeden Spruchkammerverfahrens stand nicht ein „Urteil“ sondern ein „Spruch“. Die Bezeichnung „verurteilt“ ist daher nicht im engen, juristischen Sinne aufzufassen.

 

Otto Albiez

geb. am 09.02.1894 in Unteralpfen,  Kreis Waldshut – gest. am 13.04.1980 in Karlsruhe

Von 1932 bis 1934 stand Otto Albiez beim Karlsruher FV in vorderster Reihe, bis er von Friedrich Langer als erster Vorsitzender abgelöst wurde. Der 40-jährige Albiez sah sich „infolge anderweitiger Inanspruchnahme“[1] nicht mehr in der Lage, das höchste Funktionärsamt auszuüben, blieb dem KFV aber in zweiter Reihe erhalten.[2]

Die juristische Aufarbeitung der Causa Otto Albiez nahm für denselbigen einen äußerst günstigen Verlauf. Dem Verbot der Doppelbestrafung hatte es Otto Albiez zu verdanken, dass die mit Datum vom 21. April 1949 an die Zentralspruchkammer Nordbaden gerichtete Anklageschrift des öffentlichen Klägers keine Konsequenzen in Form eines Spruchs nach sich zog. Exakt acht Wochen später wurde das Verfahren von der Kammer durch Einstellungsbeschluss beendet. Vorausgegangen war nämlich ein Verfahren vor der Spruchkammer Freiburg, welche den Betroffenen mit Spruch vom 8. März 1949 in die Gruppe der Mitläufer eingestuft hatte. Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für politische Befreiung vom 23. Dezember 1947 „wird die Entscheidung der Spruchkammer Freiburg anerkannt. Das Verfahren ist demgemäss auf Kosten der Staatskasse einzustellen.“[3]

[1]          KFV-Mitteilungen, Jg. 1936/37, Nr. 1, September 1936, Seite 3.

[2]          Otto Albiez war fortan Beisitzer im Verwaltungsausschuss, der 1935 in Führerbeirat umbenannt wurde, und gehörte ab 1936 dem Ältestenrat an. Im selben Jahr erhielt er die goldene Ehrennadel des Vereins.

[3]          GLA Karlsruhe, Az. 465f, Nr. 1031, Seite 48.

Otto Albiez, Quelle: Andreas Ebner.
Otto Albiez, Quelle: Andreas Ebner.
Dr. Josef Ruzek als Direktor des Badenwerks (links im Bild) der von Ministerpräsident Hans Georg Filbinger (in der Mitte des Bildes) im Dezember 1967 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe.

Der Kelch – er war an Otto Albiez dank glücklicher Umstände vorbeigegangen. Die Ermittlungen, welche parallel in der französischen und amerikanischen Besatzungszone gegen Otto Albiez im Gange waren, verliefen in der Nachkriegszeit noch unkoordiniert, was nicht nur im Falle von Otto Albiez dazu führte, dass ein Verfahren in einer bestimmten Zone bereits zum Abschluss gekommen war, ohne Überprüfung darauf, ob gegen den Betroffenen ggf. in einer anderen Zone ein ebensolches durchgeführt wurde resp. vor dem Abschluss stand.

Über zwei Jahre, vom 27. Juni 1946 bis 24. August 1948, befand sich Otto Albiez im Internierungslager Freiburg/Breisgau. Dorthin hatte man ihn verbracht, nachdem festgestellt worden war, dass er nicht nur Angehöriger der NSDAP (seit 1. Mai 1933) gewesen war, sondern auch der Allgemeinen SS, der er vom 15. März 1934 bis Kriegsende angehörte. Zuletzt hatte er den Rang eines Untersturmführers inne, den er 1938 verliehen bekommen hatte. Im Jahr 1937 oder 1938 hat er sich zur Mitarbeit im SD bereit erklärt.[1] „Wie er jedoch angibt, habe er diese Bereitschaft widerrufen und tatsächlich keine Mitarbeit geleistet.“[2] Otto Albiez ( „In den Jahren vor 1933 stand ich innerlich der Zentrumspartei nahe. Ich habe nie anders als Zentrum gewählt, auch noch am 5. März 1933“[3] ) war auch in andere Parteiorganisationen „verstrickt“. 1931 trat er dem VDA bei, dem NSRL und RDB jeweils im Jahre 1934, und ab 1935 gehörte er der NSV und dem NSRB an.

Aus kleinen ländlichen Verhältnissen stammend, begann Otto Albiez „nach gut bestandenem Abitur“ im Wintersemester 1912 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs- Universität in Freiburg. Dieses unterbrach er im Jahre 1914 und stellte sich, wie tausende anderer seiner Landsleute, als Kriegsfreiwilliger zur Verfügung. Seine erste Anlaufstation war die Ersatz-Eskadron beim 3. badischen Dragoner-Regiment Prinz Carl Nr. 22. Von Oktober 1914 an war er an der Westfront im Einsatz und nahm hierbei an diversen Gefechten und Schlachten teil. Im April 1917 geriet er als Teilnehmer der Frühjahrsschlacht bei Arras in Kriegsgefangenschaft und wurde nach England verbracht. Ende 1919 kehrte er zurück und führte sein Studium „unter großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten“[4] zu Ende. Im Herbst 1924 bestand er das Referendar- und im Frühjahr 1924 das Assessorexamen, worauf er mit Wirkung vom 1. Dezember 1924 in den Staatsdienst übernommen wurde. Als Staatsanwalt war er anschließend in Karlsruhe und Mosbach tätig. Vom 1. Juli 1927 an war er Amtsgerichtsrat in Lahr/Baden, und im Juni 1929 erfolgte seine Versetzung an das Amtsgericht Karlsruhe.

Laut eigenem Bekunden wurde Otto Albiez am 22. August 1939 zur Wehrmacht eingezogen. Als Kompaniechef beim Grenadier-Regiment 109 – zuvor war Albiez zum Hauptmann befördert worden – nahm er am „Westfeldzug“ teil und wurde im Herbst 1940 zum Stab einer Inf.-Division versetzt, die in die Kämpfe auf dem Balkan involviert war; von dort aus wurde seine Division gen Osten kommandiert. An Gelenkrheumatismus erkrankt, kam Otto Albiez im Herbst 1943 ins Lazarett. Eine weitere Verwendung bei der kämpfenden Truppe kam nicht mehr in Frage, und so verrichtete er von 1944 bis Kriegsende seinen Dienst als Dienststellenleiter der Bahnhofswache in Karlsruhe.[5] Zwischenzeitlich war er zum Direktor des Landgerichts Karlsruhe befördert[6] und zum Major der Reserve ernannt worden.[7] Ende 1944 siedelte die Familie nach Donaueschingen um, während Otto Albiez im März 1945 erneut einrücken musste. Mit einer „erheblichen Schädelverletzung u. schweren Gehirnerschütterung“[8] wurde er nach Tuttlingen ins dortige Lazarett überwiesen und fand im August 1945 zu seiner Familie – mit seiner Frau Sybille hatte er fünf Kinder – zurück.

Nahezu zwei Dutzend eidesstattliche Erklärungen sind in der Albiez´schen Entnazifizierungsakte vorhanden. Der einhellige Tenor: Albiez war kein schlechter Mensch und schon gar kein übler Nazi, allenfalls einer von der Sorte, die man gemeinhin als zugänglich, jederzeit hilfsbereit und dem Regime mehr oder minder kritisch gegenüberstehend bezeichnet. Zahlreiche Erklärungen stammen von Weggenossen, die Albiez während seiner langen juristischen Tätigkeit im Staatsdienst begleitet haben. „Albiez war immer ein guter Kollege“[9] oder „Herr Albiez erfreute sich im Kollegenkreis wie auch insbesondere im Kreis der Rechtsanwälte in Karlsruhe allgemeiner Beliebtheit. Er stand auch als Richter in einem guten und angesehenen Ruf. Er galt als anständiger Charakter“[10] – so oder so ähnlich lesen sich die Stellungnahmen von Weggenossen aus früheren Tagen. In die SS soll er gar nur „unter Zwang“ eingetreten sein, was sich der Stellungnahme des Leiters der Schutzpolizei, Dr. Willy Heppes, entnehmen lässt.[11] Eine Reinwaschung, die sich gar über ganze fünf Seiten erstreckt und insbesondere seine Mitgliedschaft bei der SS in ein geradezu mystisches Licht rückt, spendierte Dr. Clemens Bretzinger, seines Zeichens Oberlandesgerichtsrat am OLG Karlsruhe und u.a. stellvertretender Vorsitzender der Berufungsspruchkammer für den Landgerichtsbezirk Karlsruhe. „Otto Albiez sei aus Idealismus und Vorliebe für den Sport, insbesondere Reitsport, „der damals außer in KdF fast ausschließlich oder vorwiegend in den Reiterstürmen der SS gepflegt wurde“[12], der selbigen beigetreten. „In seinem Fall bedeutet also der Beitritt zur SS wohl kaum mehr als die Zugehörigkeit zur gesellschaftlich vornehmsten Parteigliederung, ohne daß sie zugleich die Übereinstimmung mit den erst später hervorgetretenen verbrecherischen oder sonst zu mißbilligenden Zielen der Gliederung beweist.“[13]

Eine Fortsetzung seiner Karriere im Justizdienst folgte von 1950 bis 1961. Der inzwischen 56-jährige „Mitläufer“ übernahm seinen „alten“ Posten als Direktor des Karlsruher Landgerichts. Seinen Ruhestand durfte der Pensionär bis zum 13. April 1980 genießen, dann schloss der 86-jährige für immer die Augen.

[1]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 2.

[2]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 35.

[3]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), ohne Seitenangabe ( Lebenslauf, datiert vom 1. Oktober 1948 ).

[4]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), ohne Seitenangabe.

[5]          GLA Karlsruhe, ( o. Fn. 14 ).

[6]          Die Beförderung erfolgte zum 1. Dezember 1942, GLA Karlsruhe ( o. Fn. 14 )

[7]          Die Ernennung erfolgte zum 1. August 1942, GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 35.

[8]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 14 )

[9]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 12.

[10]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 16.

[11]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 19.

[12]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 24.

[13]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 5 ), Seite 24.

Figlestahler, Quelle: KFV-Archiv
Handschriftlicher Brief von Albiez an Langer, Quelle: KFV-Archiv

Adolf Murr

geb. am 08.06.1891 in Karlsruhe-Hagsfeld – gest. am 16.03.1953 in Karlsruhe

Seine berufliche Existenz stand auf dem Spiel, nachdem man Adolf Murr unmissverständlich zu verstehen gegeben hatte, der Partei beizutreten. Im Jahr 1938 war es, als sich Adolf Murr dazu entschloss, dem Ansinnen der NS-Ortsgruppe nachzugeben und den Schritt zu vollziehen, „wobei rückwirkende Beitragszahlung, soweit ich mich erinnere, ab 1. Mai 1937 gefordert wurde.“[1] Der gelernte Buchdrucker, der auch Inhaber einer Papierwarenhandlung war, führte einen Betrieb, der „von jeher auf die Bedürfnisse der Bürgermeisterämter eingestellt“ war, „und ich erzielte den grössten Teil meines Absatzes mit der Belieferung der badischen Landgemeinden mit Papier- und Schreibwaren sowie mit Vordrucken.“[2] Außer der NSDAP gehörte Adolf Murr noch dem R. Luftschutzbund an, doch das war nur eine Randnotiz, die im Entnazifizierungsverfahren gegen den nahezu 60-Jährigen nicht entscheidend ins Gewicht fiel. Dieses vollzog sich im unteren Rahmen dessen, was einem „gewöhnlichen“ NSDAP-Mitglied in jener Zeit widerfuhr. Per „Sühnebescheid“ mit Datum vom 12. April 1947 wurde Adolf Murr in die Gruppe der Mitläufer eingereiht und gegen ihn eine Sühneleistung – so hieß das damals – in Höhe von 1500,- RM festgesetzt. Womit für Adolf Murr die leidige Angelegenheit aus der Welt geschafft war, denn Rechtsmittel einzulegen gegen diesen Bescheid kam Adolf Murr nicht in den Sinn, zumal er mit einer ähnlichen „Bestrafung“ gerechnet hatte.

1905, nach dem Besuch der Grundschule in Hagsfeld, war Adolf Murr zur Städtischen Handelsschule nach Karlsruhe gewechselt und hatte dort im April des Jahres 1908 seine Prüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden. Im ersten Weltkrieg nahm er am Frankreich-Feldzug teil, über seine beruflichen Aktivitäten danach finden sich in der im GLA vorhandenen Entnazifizierungsakte keine Erkenntnisse. Seit 1928 war er Inhaber eines Handelsgeschäftes in Papierwaren und Druckerei, welches er in der Folgezeit zu einem gut funktionierenden Kleinunternehmen weiterentwickelte.[3] In seiner schriftlichen Einlassung gegenüber der Spruchkammer gab er an, von der Gauleitung dazu aufgefordert worden zu sein, der Partei beizutreten, ansonsten habe er sich politisch nicht betätigt. Selbst als Hitler 1936 nach einer Versammlung an seinem Haus vorbeigefahren sei, sei er „noch nicht einmal ans Fenster gegangen.“ Im Oktober 1944 habe er sich nach einer abfälligen politischen Bemerkung gegenüber einem Soldaten der Wehrmacht in die Nähe der Schweizer Grenze begeben, „mit der Absicht, in die Schweiz zu flüchten, wenn notwendig.“ Diesen Schritt, so gab er weiter an, habe er dann auch vollzogen und sei im Juli 1945 – inzwischen 54-jährig – wieder zurückgekehrt.

Ob Adolf Murr, wenn auch nur vorübergehend, als 1. Vorsitzender des KFV amtierte, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Während die Festschrift zum 90-jährigen Jubiläum Adolf Murr nicht als Vorsitzenden des KFV ausweist[4], benennt die von Dr. Ruzek verfasste Festschrift zum 70-jährigen Jubiläum Adolf Murr als Ersten Vorsitzenden des Vereins im Zeitraum „zwischen den beiden Weltkriegen und im 2. Weltkrieg“.[5] Naheliegend ist, dass Adolf Murr, der 1943/44 noch als stellvertretender Vereinsführer gelistet war, zwar nicht de jure – also durch Mitgliederentscheid – dieses Amt ausübte, sondern nur de facto, dies aber nicht sehr lange, da sich Murr seit Oktober 1944 bis Kriegsende – siehe oben – nicht mehr in Karlsruhe aufgehalten hat.

 

Dr. jur. Joseph Ruzek

geb. am 30.September 1901 in Karlsruhe – gest. am 22.Dezember 1975 in Karlsruhe

„Seine Haltung nach 1933 war die eines Intellektuellen, der versagt hat.“[6] Mit dieser eindeutigen Stellungnahme des Betriebsrats der Badenwerk A.G. in Karlsruhe, wird die Person Joseph Ruzek zwar nicht allumfänglich, doch zutreffend beschrieben. Denn Joseph Ruzek, der in Heidelberg, Berlin und Freiburg Rechtswissenschaften studiert und im Dezember 1932 mit der Note „sehr gut“ promoviert hatte, war von Kopf bis Fuß ein überzeugter Nationalsozialist, dessen Überzeugung zwar nicht von Anbeginn an eine kompromisslose war, dafür aber seit seinem Parteibeitritt am 1. Mai 1937.[7] Dies belegen zahlreiche Dokumente, die in seiner Entnazifizierungsakte enthalten sind. Diametral hierzu lesen sich die Einlassungen, die  von Ruzek selbst vorgenommen wurden. Stets habe er, der Rechtsanwalt, sich als Helfer im Kampfe gegen Unrecht seitens der Partei und nazistische Willkür gesehen und habe dem Nationalsozialismus immer dort, wo es zweckmäßig erschien, „Widerpart geboten.“[8] Eine Schutzbehauptung? Ganz klar, denn Joseph Ruzek, der von 1934 bis 1936 auch Mitglied der SA, zuletzt im Range eines Sturmmanns, gewesen war, hatte stets sein eigenes Vorwärtskommen im Sinn, obwohl die eidesstattlichen Erklärungen, welche zu seinen Gunsten abgegeben wurden, vordergründig das Gegenteil belegen. Herr Dr. Ruzek sei „bei den Parteigenossen bezw. bei der SA nicht nur nicht als Nationalsozialist anerkannt“ gewesen, sondern sei als deren Gegner betrachtet worden.“[9] Als Gegner? Oder gar „Gegenspieler“ der Nazis, wie sich Joseph Ruzek nach dem Krieg selbst bezeichnete?[10] Diese hat man damals für gewöhnlich ins KZ gesteckt oder sich derer auf andere Art und Weise entledigt. Eine Gegnerschaft, zumindest eine im engeren Sinne, hätte auf alle Fälle auch zu einem Berufsverbot geführt. Doch bei Joseph Ruzek – nichts dergleichen. Nach seinem Assessor-Examen, das er im Frühjahr 1929 „als 1. mit sehr gut“ bestanden hatte, arbeitete er zunächst als selbständiger Rechtsanwalt und stand ab 1. Februar 1931 in Diensten des Badenwerks in Karlsruhe. Bis 1933 war er Personalchef, wo ihn die Belegschaft nicht gerne sah. „Wenn auch die Beurteilung eines Personalchefs durch die Angehörigen eines Betriebes immer eine problematische Sache sein wird: die Einmütigkeit der ganzen Belegschaft in der Ablehnung des Herrn Ruzek als solchen, gibt derselben immerhin ein bedeutendes Gewicht.“[11] Als es darum ging, das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das am 7. April 1933 in Kraft getreten war, in die Praxis umzusetzen, tat sich Joseph Ruzek, der seine Stellung als Personalchef in Abrede gestellt und sich selbst als „Personalsachbearbeiter“ bezeichnet hat[12], in besonderer Weise hervor. Interessenkonflikte waren für den damals 31-jährigen, der nach eigenem Bekunden „als einziger Jurist des Werkes“[13]  dort tätig gewesen war, nicht auszumachen. Die von ihm bezeichnete „Säuberung“ des Werkes von parteifeindlichen Elementen sei seine ureigenste Aufgabe gewesen. „Ich habe mehr getan, als ich tun mußte, aber nicht, um mir ein rotes oder braunes Röckchen zu verdienen, sondern um den ungerecht beschuldigten Arbeitskameraden zu helfen. Ich habe nämlich darauf gedrungen, daß die Beschuldigten eingehend gehört, die Belastungszeugen ihnen gegenübergestellt werden und daß ich in Vernehmungen erfahrener Jurist hierbei anwesend bin. Auch habe ich durch geeignete Fragen die Entlastungsmomente herausgearbeitet.“[14]

Mit Datum vom 3. Januar 1947 erhob der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer Karlsruhe Klage gegen den Betroffenen mit dem Antrag, Joseph Ruzek in die Gruppe der Minderbelasteten einzureihen. Dieser verstand es, durch zahlreiche entlastende Stellungnahmen Dritter das Bild von einem überzeugten Nationalsozialisten zumindest ein Stück weit zu entkräften, was dazu führte, dass ihn die Kammer mit Spruch vom 13. Februar 1947 in die Gruppe der Mitläufer einreihte und ihm auferlegte, einen Betrag in Höhe von 1000,- RM an einen Wiedergutmachungsfonds zu entrichten.[15] Zur Begründung führte die Spruchkammer aus, der Betroffene sei in der Öffentlichkeit nicht als aktiver Nationalsozialist in Erscheinung getreten und habe die Gewaltherrschaft des Regimes nur unwesentlich unterstützt, was durch mehrere Zeugen erwiesen sei. Differenzen mit den „Parteigrößen“ Robert Wagner und Walter Köhler – Wagner hatte ihn in den Jahren 1931 und 1932 im Führer als „Schwarzen Großverdiener“ bezichtigt, Letzterer habe ihn 1934 wegen politischer Unzuverlässigkeit als stellvertretenden Betriebsführer abgesetzt – ließen den Schluss zu, dass Ruzek „mit der Partei nicht eng verbunden war“[16]. Zudem sei sein 1936 erklärter Austritt aus der SA  als „Widerstandsleistung gegen die Ziele des Nationalsozialismus“[17] zu betrachten.

Dass ein Gericht sich einer solchen Argumentation befleißigt, mag nur damit zu erklären sein, dass man die historischen Zusammenhänge nicht richtig gewürdigt hat oder gar bewusst einen falschen Zusammenhang herstellen wollte. Fakt ist, dass die SA im Jahre 1936 schon längst ihre führende Stellung innerhalb der Partei eingebüßt hatte und nur noch auf dem Papier existierte. Differenzen mit dem Gauleiter lange vor der „Machtergreifung“ sind nicht dazu geeignet, die politische Einstellung Ruzeks in den Jahren 1933 ff. offenzulegen, was ebenso auf das Zerwürfnis mit dem Ministerpräsidenten, dessen Stellung nur vordergründig eine herausragende war, zutrifft.

Lange als der Krieg zu Ende war, warf man Joseph Ruzek, der es bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1967 als Direktor der Badenwerk AG in Karlsruhe gebracht hatte, noch das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse hinterher. Zahlreiche Wirtschaftsverbände standen dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Nordbaden positiv gegenüber: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, der Süddeutsche Wasserwirtschaftsverband, die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und selbst der damalige Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Günther Klotz.

Joseph Ruzek war 1919 als Abiturient dem KFV beigetreten und stellte sich bereits als junger Referendar dem Verein in der Verwaltung zur Verfügung. Zeitlebens fühlte er sich mit dem KFV eng verbunden. „Durch seinen Idealismus, durch seine Liebe zum KFV ist er, sowohl den alten als auch den jungen Mitgliedern, zum leuchtenden Vorbild geworden“ heißt es im Festbuch zum 90-jährigen Jubiläum.[18]  Er erhielt die silberne und goldene Ehrennadel des Vereins, welcher ihn auch zum Ehrenvorsitzenden ernannte. Vom Badischen Fußballverband gab es die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold.

 

Fritz Langer

geb. am 9.09.1878 in Schloßau – gest. am 24.02.1942 in Karlsruhe

Am 24. Februar 1942 verstarb der Mitbegründer des Karlsruher Fußballvereins, Fritz Langer, in seiner Wahlheimat Karlsruhe. Mit ihm wurde ein „alter, verdienter Pionier des deutschen Fußballsportes“[19] zu Grabe getragen. Im August 1941 hatte er sich einer „schweren Magenoperation“ unterziehen müssen, von der er sich nur vorübergehend erholt hatte. „Mit eiserner Energie, die ihn immer auszeichnete, kämpfte er von dort an um seine Wiedergesundung, ging unter Aufwendung aller Willenskraft wieder seinem Beruf nach – Fritz Langer war bei den Städtischen Werken in Karlsruhe als Stadtbaudirektor tätig – , erkrankte erneut und mußte sich nun doch dem tückischen Leiden beugen.“[20]

Schon als Halbwüchsiger hatte sich Fritz Langer von der Fußballbegeisterung anstecken lassen, die in der badischen Metropole mehr und mehr um sich griff. Er gehörte zu jener Mannschaft des KFV, die im März 1892 ihr erstes Fußballspiel gegen die innerörtliche Konkurrenz vom „Internationalen Footballclub Karlsruhe“ austrug und dieses mit 0-1 verlor. Nicht weiter tragisch, denn alles steckte noch in den Kinderschuhen, und eine Blamage blieb dem jungen Verein ja immerhin erspart. Fritz Langer kickte noch eine geraume Zeit in der „Ersten“, bevor er 1903 den Vorsitz des Vereins übernahm.[21] Seine erste Amtszeit dauerte bis 1905, die zweite begann 1908 und endete 1911 – in diesem Zeitraum wurde der Verein deutscher Meister – , und als Nachfolger seines Vorgängers Hermann Rupp amtierte Fritz Langer von 1912 bis 1913 ein drittes Mal in dieser Funktion. Parallel hierzu sah man Fritz Langer von 1907 bis 1912 als Kreisvorsitzender des Südkreises, einen von vier Kreisen, in die der Verband Süddeutscher Fußball – Vereine[22] damals untergliedert war.

[1]          GLA Karlsruhe, Az. 465h, Nr. 10702, Seite 13.

[2]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 14 ), Seite 11.

[3]          Laut eigenem Bekunden „lebten damals 16 Familien von dem Geschäft“, vgl. GLA Karlsruhe ( o. Fn. 14 ), ohne Seitenangabe.

[4]          Vgl. die Auflistung der Ersten Vorsitzenden auf Seite 20.

[5]          70 Jahre Karlsruher FV, 1891 – 1961, Seite 21.

[6]          GLA Karlsruhe, Az. 465h, Nr. 10663, Seite 9.

[7]          Mitgliedsnummer 4 147 681

[8]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 26.

[9]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 27.

[10]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 101.

[11]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 35.

[12]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 95. Nach eigenem Bekunden hatte Ruzek beim Badenwerk auch die Stellung eines Prokuristen inne, vgl. GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Fragebogen des „Military Government of Germany“ ( ohne Seitenangabe ).

[13]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 47.

[14]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 49.

[15]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 111. Der Spruch erging im schriftlichen Verfahren.

[16]        GLA Karlsruhe ( o. Fn. 16 ), Seite 114.

[17]        GLA Karlsruhe, a.a.O.

[18]        90 Jahre Karlsruher FV, 1981, Seite 26.

[19]        90 Jahre Karlsruher Fussballverein, 1891-1981, Seite 23.

[20]        ASZ Nr. 9, 02.03.1942, Seite 6.

[21]        Nicht auszuschließen ist, daß dies schon vor 1903 der Fall gewesen sein könnte, vgl. 90 Jahre Karlsruher FV, 1891-1981, Seite 20.

[22]        Erst im Jahr 1914 erfolgte die Umbenennung in Süddeutscher Fußball-Verband.

Langer wird zum KFV-Vorsitzenden gewährt (Badische Presse, Nr. 217, 11.08.1934). Quelle: KFV-Archiv.

Auch als Schiedsrichter stellte er sich dem Verein zur Verfügung, um dann nochmals im krisengeschüttelten Zeitraum 1922-23 den Vorsitz zu übernehmen. Für sein Wirken im und für den Verein wurde er in der Folgezeit zum Ehrenmitglied und Präsidenten auf Lebenszeit ernannt.[1] 1931 wurde ihm die große Ehrennadel des Süddeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes verliehen.[2] Im selben Jahr stand er dem Verein ein fünftes Mal als 1. Vorsitzender vor. Zunächst bis 1932, dann erneut von 1934 bis 1936 und schließlich von 1940 bis 1942. Unter seiner Ägide erreichte der KFV im Spieljahr 1935/36 mit Platz drei die beste Gauligaplatzierung.

Von der Beantragung eines „Unbedenklichkeitszeugnisses“ für seine Wiederwahl im September 1935 ist bekannt, dass er NSDAP-Parteimitglied (Nr. 3463463) war. Nach der Mitgliedsnummer ist Langer vermutlich 1933 in die NSDAP eingetreten. Da Langer bereits 1942 verstarb, liegt von ihm keine Entnazifizierungsakte vor.

[1]          ASZ, a.a.O.; 90 Jahre Karlsruher Fussballverein, 1891-1981, Seite 17.

[2]          KFV-Mitteilungen Jg. 1931/32, Nr. 2, Dezember 1931, Seite 5. Der Süddeutsche Fußball-Verband hatte im Oktober 1927 mit dem Süddeutschen Leichtathletik-Verband fusioniert.

Fritz Langer stellt 1933 Julius Hirsch noch ein Zeugnis über seine aktive Zeit beim KFV aus. Quelle: Stadtarchiv Karlsruhe.

Dr. Otto Figlestahler

geb. 24.03.1898 in Karlsruhe – gest. 31.08.1973 in Iffezheim

Sein Wirken für den Karlsruher FV war nur ein kurzzeitiges. Im Juli 1933 übernahm Otto Figlestahler beim Karlsruher FV das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden, das er für die Dauer eines Jahres innehatte. Zusammen mit Otto Albiez stand „Otto II“ an der Spitze des ruhmreichen Karlsruher FV zu jener Zeit, als die Auswirkungen der politischen Umwälzung in Deutschland am heftigsten spürbar waren, und zusammen mit diesem trat Otto Figlestahler – wie Albiez ebenfalls dem Juristenstand angehörig – 1934 ins zweite Glied zurück. Bis zur Machtübernahme war Otto Figlestahler Mitglied der Deutschen Volkspartei. Im Jahre 1935 erfolgte sein Eintritt in die NSDAP, „seine Mitgliedskarte erhielt er mit Datum rückwirkend auf 1.5.1933.“[1] Dem NS-Rechtswahrerbund gehörte er seit 1934 an.

In zahlreichen Schriftsätzen legt Figlestahler dar, dass er die NS-Ideologie nicht nur nicht gebilligt, sondern diese auch aktiv bekämpft habe. Die von ihm genannten Entlastungszeugen bekunden, soweit sie in dessen beruflichen Werdegang eingebunden waren, Figlestahler sei zum Eintritt in die Partei gezwungen worden, um seine Position als Vertrauensanwalt der Reichsbahndirektion Karlsruhe nicht zu gefährden. Nach eigener Einlassung sei er kein überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus, insbesondere seiner Rassenlehre, gewesen.[2] Seine Mitgliedschaft sei nur eine „rein formelle“ gewesen.[3] In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt habe er sich stets von den hehren Grundsätzen seines Berufsstandes leiten lassen und sich auch für die Belange jüdischer Mitbürger eingesetzt.[4] Durch aktive Teilnahme an verschiedenen Widerstandsbewegungen habe er seinen Widerstandswillen ernsthaft bekundet und sich dadurch gesundheitliche Probleme zugezogen: „Wegen meiner Unterstützung von Widerstandsbewegungen[5] habe ich seelische Belastungsproben ungeheuerlichen Ausmaßes in Form von Aufregungen aller Art über mich ergehen lassen müssen. Während dieser Zeit bin ich durch alle möglichen Hiobsbotschaften von einer Angst in die andere, von einem Schrecken in den anderen gejagt worden. In mir wuchs immer mehr die Erkenntnis, dass der nationalsozialistische Staat kein Recht zu schaffen vermochte, weil er selbst auf hochverräterischer und verbrecherischer Grundlage beruhte, und dass infolgedessen der offen und versteckt geführte Kampf gegen ihn, so aufreibend er auch war, ein erlaubtes und gebotenes Mittel zur Beseitigung der Gewaltherrschaft sein musste.“[6]

Mit Datum vom 21. August 1946 erhob der öffentliche Kläger vor der Spruchkammer Karlsruhe Klage mit dem Antrag, den Betroffenen in die Gruppe 3 einzureihen. Die Spruchkammer Karlsruhe stufte ihn mit Spruch vom 12. September 1946 als „entlastet“ ein und begründete dies damit, der Betroffene habe, trotz seiner formellen Mitgliedschaft in der NSDAP, „sondern nach dem Mass seiner Kräfte aktiv Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistet“, was durch eine Reihe schriftlicher Zeugnisse von maßgebenden und glaubwürdigen Personen“ ebenso erwiesen sei wie die Tatsache, „dass er dadurch Nachteile erlitten hat.“[7]

Nach Kriegsende geriet Otto Figlestahler, der zuletzt als Verbindungsoffizier der Heeresgruppe Süd in Wien stationiert war[8], in die Fänge der US-Armee und war bis 10. Juni 1945 im Kriegsgefangenenlager Mauerkirchen interniert. Seine politische Heimat fand er ab 1. Oktober 1945 in der neugegründeten CDU, deren Interessen er von 1956 bis 1973 im Karlsruher Kommunalparlament vertrat.

Ende der 1950er Jahre sah sich Otto Figlestahler in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter mit einem Ermittlungsverfahren wegen Untreue konfrontiert, das jedoch eingestellt wurde. Ein daraufhin angestrengtes Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Karlsruhe gem. § 172 StPO wurde vom 1. Strafsenat des OLG Karlsruhe mit Datum vom 26. Juni 1959 als unbegründet verworfen.[9] Im April 1960 stellte die Staatsanwaltschaft beim OLG Karlsruhe ein ehrengerichtliches Ermittlungsverfahren ein.[10]

[1]          GLA Karlsruhe, Az. 465 h, Nr. 9378, S. 49.

[2]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 63.

[3]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 93.

[4]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 69.

[5]          Diese werden im Einzelnen aufgeführt, GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 125 ff.

[6]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 129.

[7]          GLA Karlsruhe ( o. Fn. 51 ), S. 99. Diese waren angeblich wirtschaftlicher und gesundheitlicher Natur, vgl. S. 125 ff.

[8]          Figlestahler – dessen letzter Dienstgrad war Major – wurde am 10. Februar 1940 zur Wehrmacht eingezogen.

[9]          GLA KA, Abt. 309-2, Nr. 2516, Seite 9.

[10]        GLA Ka, Abt. 309-2, Nr. 2517, Seite 107.

KFV-Vorstand "Führerbeirat" 1943, Quelle: KFV-Archiv

Rudolf Appenzeller (geb. 23. September 1899 in Freiburg) war Syndikus / Wirtschaftsjurist bei der Karlsruher Parfümerie- und Toilettenseifenfabrik Wolff & Sohn GmbH. Zu ihm war keine Entnazifizierungsakte in Karlsruhe zu finden (diese liegt vermutlich in Freiburg).

Zu Karl Daniel Huber sind keine weiteren Informationen bekannt. Er war Rechnungsinspektor und Oberrechnungsrat in Karlsruhe. In den 1920er Jahren war er Vorsitzender des südwestdeutschen Verbandes für Leichtathletik und Vorsitzender des badischen Leichtathletikverbandes. 1921 wurde er zum KFV-Ehrenmitglied ernannt.

Hans Weigele, Inhaber der Hof-Apotheke in der Kaiserstraße, verstarb bereits vor Kriegsende. Zu ihm ließ sich nichts Näheres ausfindig machen.

Hans Plesch (1890-1943) stand nie an der Spitze des KFV und gehört damit nicht in die Reihe der zuvor behandelten Personen. Plesch war jedoch bis 1937 Obmann für die badische Gauliga und agierte als Verbindungsmann zwischen den Vereinen und der Gaufachamtsleitung. Plesch arbeitete in der Oberpostdirektion, war kein aktiver Sportler, fühlte sich jedoch dem Sport hingezogen, da sein Großvater einer der Gründungsmitglieder des KFV war. Plesch war ab 1933 Mitglied des KFV-Sportauschusses und sogenannter Dietwart. Das Amt des Dietwart wurde verpflichtend eingeführt. Plesch, als Dietwart des KFV, hatte demgemäß den Auftrag die Sportler im nationalsozialistischen Sinne zu schulen und die Gesinnung aus Sicht des Obrigkeitsstaates auf Basis von Parteipropaganda zu verbreiten. Der aus Mannheim stammende Plesch war NSDAP- und SA-Mitglied und wurde 1936 zum Ehrenmitglied des KFV ernannt. 1943 starb er an einem Nierenleiden im Karlsruher Vincentius-Krankenhaus, nachdem er zuvor bereits ernsthaft erkrankt von einer Abkommandierung aus Norwegen zurückkehrte.

 

EINSCHUB: Interne Querelen und angespanntes Verhältnis zu den Fußballbehörden

1940 bildeten Fritz Langer und Joseph Ruzek eine Art internen Untersuchungsausschuss, der sich mit Fragen beschäftigte, „die Gegenstand von Vorwürfen einerseits gegen den früheren Vereinsführer, Herrn Künkel, andererseits von ihm gegen die Herren Tscherter und Enzenroß gebildet haben, Klärung zu schaffen“. Neben der Rechtmäßigkeit einer Trainerverpflichtung und der unerwarteten Aufstellung eines Gegenkandidaten bei der Wahl zum „Vereinsführer“ 1939, ging es auch um das „Schlechte[s] Verhältnis zu den Behörden“. In der Niederschrift darüber ist zu lesen: „Die Tatsache, daß der KFV bei den Fussballbehörden schlecht angeschrieben war und zum Teil noch ist, muß als bedauerliche, aber nicht wegzuleugnende Tatsache zunächst hingenommen werden. […] Es erschien aber als wahrscheinlich, daß zum Teil eine gewisse Reserve der Fussballbehörden gegenüber dem Vereinsführer bestand [Anm. d. Red.: Karl Künkel], die aus den Vorgängen anläßlich seiner Wahl zum Vereinsführer berührten“ […]. Auf jeden Fall haben auch die […] Verfahren wegen Spielerziehung eine gewisse Rolle in der Einstellung der Behörden zum KFV gespielt. Schließlich war aber […] die Arbeit des Spielausschusses nicht so, daß ein reibungsloses Zusammenarbeiten mit den Behörden möglich war. Die Tatsache, daß der KFV außerordentlich häufig bestraft werden musste, daß Verbandsbehörden um Auskünfte beim Spielausschuß, insbesondere gelegentlich der Kassenrevision, wiederholt vergeblich ersuchen mussten, hat sicherlich entscheidend zu der Mißstimmung gegen den KFV beigetragen. […]. Warum der KFV Verbandsanfragen, wie im Falle der Einheitssatzungen von 1935 verschleppte, ob es auch reinen organisatorischen Unzulänglichkeiten oder aus bewusster Verzögerung heraus geschah, ist nicht klar. „Es muß aber anerkannt werden, daß der Vereinsführer nach seiner Wiederwahl 1939 durch Aussprachen mit den Fussballgaubehörden wie auch mit dem Reichsamt Fussball versucht hat, diese Mißstimmung gegen den KFV zu beheben. Daß diese Aktion nicht zur vollen Auswirkung gekommen ist, liegt am Ausbruch des Krieges […]“.

Resümee

Wie ist die Rolle des KFV im Dritten Reich zu bewerten? Ein überzeugter Antisemitismus gehörte wohl nicht zur Geisteshaltung der KFV-Verantwortlichen. Leichtathlet Zeis bezeichnete die KFV-Verantwortlichen als „Clique [die] „frech und unverschämt“ ihren früheren liberalistischen Methoden von Abstimmung und Mehrheit ,huldigen‘ darf, weil man ja sonst keine Möglichkeit mehr dazu hat“. Eine opportunistische Anpassung an die neue Situation fand dennoch auch beim KFV statt: Jeder KFV-Vorsitzende, der während des Dritten Reichs an der Spitze der Vereinsführung stand, wurde 1933 oder danach Mitglied der NSDAP und wurde im Entnazifizierungsverfahren als „Mitläufer“ eingestuft.

Die Widersprüchlichkeit im Verhalten der agierenden Personen macht eine pauschale Bewertung, im Sinne eines umfassenden Urteils, welches den Verein als Ganzes betrifft, schwierig. Durchaus gab es im Verein bekennende Nationalsozialisten, wie den KFV-Leichtathleten Zeis, der den Verein an seine „nationalpolitische Aufgabe“ erinnerte und eine Warnung an jene „unbrauchbare Gestalten“ äußerte, die sich dem nicht fügen wollen und von denen der Verein „gesäubert“ werden sollte sowie SA-Mann Plesch, der im deutschen Kriegswahn 1943 starb. Auf der anderen Seite halfen Menschen wie der KFV-Nationalspieler Lorenz Huber couragiert der Familie den Nationalspielers Hirsch: Durch ihn konnte Julius Hirsch weiterhin als Zuschauer die Spiele des KFV besuchen. Kann man dies als Wohltat eines Einzelnen, der ihm heimlich Zugang zum Stadion verschafft hatte werten? Jedermann kannte natürlich den Nationalspieler Julius Hirsch. Im „Geheimen“ konnte er nicht auf dem Sportplatz gewesen sein. Gleichzeitig wurde er jedoch teilweise von seinen alten Kameraden geschnitten[1] und konnte nur durch einen Seiteneingang das Stadion betreten. Vielleicht kann aber eine Bewertung nicht an dem Verhalten gegenüber eines prominenten Meisterspielers wie Hirsch festgemacht werden, wie folgendes Beispiel zeigt: Georg Böttger, Spielausschussvorsitzender des KFV 1933/34 bot dem Altinternationalen Hirsch aus Sympathie heraus die Flucht aus Deutschland mittels eines versiegelten Kurierwagens in die Schweiz an (Böttger war Leiter des Postscheckamtes), war selbst jedoch ein „großer Nazi“, wie Tochter Esther Hirsch in ihren Erinnerungen schriftlich festgehalten hat und sicherlich keine moralische Instanz.  

Was wissen wir sonst über den Verein? Der Briefwechsel zwischen dem KFV und den (Sport-)Behörden zeigt: Der KFV war kein NS-Vorzeigeverein. Das Verhältnis zu den NS-Sportbehörden war in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre angespannt, da der Verein den Anfragen der Obrigkeiten nur zögerlich nachkam und sich zuweilen nicht konform verhielt, was man jedoch nicht vorschnell als passiven Widerstand werten sollte, da eine politische Motivation des KFV weder nachgewiesen noch widerlegt werden kann. Das Unterlassen des „Deutschen Grußes“ durch den KFV bei einem Freundschaftsspiel in Frankreich ist laut Zeitzeugenbefragung auf wirtschaftlich-opportunistische Gründe zurückzuführen. Bei Ausführung des Grußes hätten die Karlsruher keine Antrittsgage erhalten, also unterließ man ihn. Das war keineswegs ein symbolischer Akt des Widerstands, kann aber gleichwohl kein Indiz dafür sein, dass die nationalsozialistische Ideologie die letzte Wahrheit der KFV-Verantwortlichen war. Karl Künkel wurde nach seiner Wahl zum KFV-Vorstand von den Behörden zunächst abgelehnt, trotz Parteimitgliedschaft. In den Folgejahren versuchte sich der KFV den Behörden stärker anzubiedern. Die Außendarstellung des KFV (u. a. Vereinszeitung, Austragung von Spielen) erfolgte mit Ausnahme des Vorfalls in Frankreich und gelegentlicher Spieler- und Zuschauerentgleisungen, stets im Sinne der Behörden.

Leopold, Max und Walter Ransenberg, die während des Dritten Reichs aufgrund ihrer jüdischen Eltern bzw. Großeltern verfolgt wurden und auch beim KFV als aktive Sportler ausgeschlossen waren (stattdessen waren sie beim jüdischen Turnclub Karlsruhe aktiv), schlossen sich nach 1945 wieder dem KFV an, wo sie in Vorstandschaft und Altherrenmannschaft engagiert waren. Max Ransenberg wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt und in Leopold Ransenbergs Lokal begann die KFV-Gemeinde viele gemeinsame Feiern. Noch im Jahre 2000 leitete Walter Ransenberg auf der KFV-Jahreshauptversammlung als Alterspräsident die Wahlen. Man mag vermuten, dass die Familie bei grob verletzender Behandlung durch Mitglieder des KFV, den Verein nicht mehr so engagiert unterstützt hätte. Gottfried Fuchs hingegen lehnte den Kontakt zu seinem Heimatverein nach seiner Flucht ins Ausland kategorisch ab.

Die Diktatur und insbesondere der Krieg waren keine beliebten Gesprächsthemen in der Nachkriegszeit – auch nicht beim KFV. „Man wollte einfach nicht an die Zeit erinnert werden“, heißt es von einem Zeitzeugen. Anhand der Chroniken lässt sich die Verdrängung ermessen: In den offiziellen Vereinschroniken der folgenden Jahrzehnte wird das Schicksal von Hirsch und Fuchs nicht thematisiert. In der größten Nachkriegschronik des KFV im Jahre 1981 finden sich neben den anderen Meisterspielern von 1910 auch Fuchs und Hirsch mit einem kleinen Textteil. Eine Aufarbeitung findet jedoch auch dort nicht statt. Zum Rekordtorschützen erfährt man darin lapidar: „Da Fuchs jüdischer Abstammung war, musste er im Jahre 1937 Deutschland verlassen“(!). Das Schicksal von Julius Hirsch im Dritten Reich bleibt unerwähnt und es gibt nur den beschwichtigenden Hinweis, dass die Leistungen der beiden unter dem Nationalsozialismus „totgeschwiegen“ wurden. Erst 1991 nimmt auch die KFV-Chronik zum 100-jährigen Jubiläum konkreter Stellung zum Schicksal der beiden Stürmer. Immerhin: An die Pionierrolle von Walther Bensemann erinnerte der KFV schon in den 1960er Jahren mit einem Jugendturnier.

Im Gegensatz zu diversen Publikationen zur Geschichte des Fußballs in der NS-Zeit, bestehen wir nicht auf eine Deutungshoheit. Die Quellenlage ist nicht gut und auch dieses Buch ist nicht unfehlbar. Neben der offiziellen Außendarstellung des Vereins, versuchten wir quellennah das Innere des Vereinslebens und die Motivation der handelnden Personen greifbarer zu machen, was uns aufgrund der Quellenlage nur in Teilen gelang. Die vorangegangenen Seiten waren dennoch der erste, seriöse Versuch, sich detailliert und mit unverstelltem Blick der Vereinsgeschichte im Dritten Reich zu nähern.

[1]           Skrentny, Werner (2016), S. 166.

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