Einladung zur Jahreshauptversammlung
Sehr geehrtes Mitglied,
zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 9. September 2022 um 18.00 Uhr im
Braustübl Hatz-Moninger, Zeppelinstr. 17, 76185 Karlsruhe
laden wir Sie herzlich ein.
Aufgrund der nicht absehbaren pandemischen Situation, weisen wir darauf hin, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften zum Zeitpunkt der Versammlung sowie des gastgebenden Gastronomiebetriebs eingehalten werden müssen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Tagesordnung
1) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
2) Bekanntgabe der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
3) Allgemeiner Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
4) Erstattung des Kassenberichtes durch den Kassierer
5) Prüfungsbericht der Revisoren
6) Berichte aus den Abteilungen durch die Abteilungsvorsitzenden
Fußball Damen, Fußball Herren, Fußball Alte Herren und Fußball Schiedsrichter
7) Entlastung des Vorstandes
8) Entlastung des Kassierers
9) Bestimmung der Wahlleitung
10) Wahl des Vorstandes
11) Wahl der Revisoren
12) Neufassung der Satzung
13) Anträge
14) Verschiedenes
Anträge der Mitglieder zur Jahresversammlung müssen spätestens zehn Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
Zu Tagesordnungspunkt 12: Das zuständige Registergericht hat uns über darüber informiert, dass aus seiner Sicht, die Einberufungsformen, welche wir unter § 18 Abs. 3 unserer Vereinssatzung für die Einberufung einer Mitgliederversammlung genannt haben, mit einem „und“ zu verknüpfen seien und das Presserzeugnis zu benennen ist. Um dem Verein nicht die Flexibilität bei der Einberufung zu nehmen, schlägt der Vorstand vor, alleine die „Schriftform“ in der Satzung aufzuführen. Der Vorschlag zur Änderung der Satzung im Wortlaut finden Sie untenstehend. Der Empfehlung des Registergerichts folgend, stellen wir die gesamte Satzung zur Abstimmung, obgleich sich die Änderungen nur auf einen Absatz beschränken (daher „Neufassung“ statt „Satzungsänderung“).
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Bestehende Form mit gekennzeichneten Anpassungen:
§ 18 Mitgliederversammlungen
(…)
3. Einladung der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung erfolgt entweder schriftlich oder durch Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse oder per E‑Mail an alle Mitglieder, wobei die Absendung der Einladung mindestens drei Wochen vor dem Tage der Versammlung liegen muss. Die Tagesordnung ist bei der Einladung zur Jahresversammlung bekanntzugeben.
Vorschlag für den neuen Text:
§ 18 Mitgliederversammlungen
(…)
3. Einladung der Mitglieder zur Jahreshauptversammlung erfolgt schriftlich, wobei die Absendung der Einladung mindestens drei Wochen vor dem Tage der Versammlung liegen muss. Die Tagesordnung ist bei der Einladung zur Jahresversammlung bekanntzugeben.
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Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ihr Vorstand