Jah­res­haupt­ver­samm­lung 2022

Jah­res­haupt­ver­samm­lung 2022

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  • Beitrag veröffentlicht:August 16, 2022
  • Beitrags-Kategorie:2022 / News
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Ein­la­dung zur Jahreshauptversammlung

Sehr geehr­tes Mitglied,

zur Jah­res­haupt­ver­samm­lung am Frei­tag, den 9. Sep­tem­ber 2022 um 18.00 Uhr im

Brau­st­übl Hatz-Monin­ger, Zep­pe­lin­str. 17, 76185 Karlsruhe

laden wir Sie herz­lich ein.

Auf­grund der nicht abseh­ba­ren pan­de­mi­schen Situa­ti­on, wei­sen wir dar­auf hin, dass alle vor­ge­schrie­be­nen Sicher­heits­maß­nah­men und Hygie­ne­vor­schrif­ten zum Zeit­punkt der Ver­samm­lung sowie des gast­ge­ben­den Gas­tro­no­mie­be­triebs ein­ge­hal­ten wer­den müssen.

Fol­gen­de Tages­ord­nung ist vorgesehen:

Tages­ord­nung

1)         Fest­stel­lung der Anwe­sen­heit und Beschlussfähigkeit

2)         Bekannt­ga­be der Nie­der­schrift der letz­ten Mitgliederversammlung

3)         All­ge­mei­ner Jah­res­be­richt des 1. Vorsitzenden

4)         Erstat­tung des Kas­sen­be­rich­tes durch den Kassierer

5)         Prü­fungs­be­richt der Revisoren

6)         Berich­te aus den Abtei­lun­gen durch die Abteilungsvorsitzenden

            Fuß­ball Damen, Fuß­ball Her­ren, Fuß­ball Alte Her­ren und Fuß­ball Schiedsrichter

7)         Ent­las­tung des Vorstandes

8)         Ent­las­tung des Kassierers

9)         Bestim­mung der Wahlleitung

10)       Wahl des Vorstandes

11)       Wahl der Revisoren

12)       Neu­fas­sung der Satzung

13)       Anträ­ge

14)       Ver­schie­de­nes

Anträ­ge der Mit­glie­der zur Jah­res­ver­samm­lung müs­sen spä­tes­tens zehn Tage vor der Ver­samm­lung dem Vor­stand schrift­lich mit Begrün­dung ein­ge­reicht werden.

Zu Tages­ord­nungs­punkt 12: Das zustän­di­ge Regis­ter­ge­richt hat uns über dar­über infor­miert, dass aus sei­ner Sicht, die Ein­be­ru­fungs­for­men, wel­che wir unter § 18 Abs. 3 unse­rer Ver­eins­sat­zung für die Ein­be­ru­fung einer Mit­glie­der­ver­samm­lung genannt haben, mit einem „und“ zu ver­knüp­fen sei­en und das Pres­ser­zeug­nis zu benen­nen ist. Um dem Ver­ein nicht die Fle­xi­bi­li­tät bei der Ein­be­ru­fung zu neh­men, schlägt der Vor­stand vor, allei­ne die „Schrift­form“ in der Sat­zung auf­zu­füh­ren. Der Vor­schlag zur Ände­rung der Sat­zung im Wort­laut fin­den Sie unten­ste­hend. Der Emp­feh­lung des Regis­ter­ge­richts fol­gend, stel­len wir die gesam­te Sat­zung zur Abstim­mung, obgleich sich die Ände­run­gen nur auf einen Absatz beschrän­ken (daher „Neu­fas­sung“ statt „Sat­zungs­än­de­rung“).

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Bestehen­de Form mit gekenn­zeich­ne­ten Anpassungen:

§ 18 Mitgliederversammlungen

(…)

3. Ein­la­dung der Mit­glie­der zur Jah­res­haupt­ver­samm­lung erfolgt ent­we­der schrift­lich oder durch Ver­öf­fent­li­chung in der ört­li­chen Tages­pres­se oder per E‑Mail an alle Mit­glie­der, wobei die Absen­dung der Ein­la­dung min­des­tens drei Wochen vor dem Tage der Ver­samm­lung lie­gen muss. Die Tages­ord­nung ist bei der Ein­la­dung zur Jah­res­ver­samm­lung bekanntzugeben.

Vor­schlag für den neu­en Text:

§ 18 Mitgliederversammlungen

(…)

3. Ein­la­dung der Mit­glie­der zur Jah­res­haupt­ver­samm­lung erfolgt schrift­lich, wobei die Absen­dung der Ein­la­dung min­des­tens drei Wochen vor dem Tage der Ver­samm­lung lie­gen muss. Die Tages­ord­nung ist bei der Ein­la­dung zur Jah­res­ver­samm­lung bekanntzugeben.

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Wir freu­en uns auf Ihr Kommen!

Ihr Vor­stand

Die Ein­la­dung als PDF-Doku­ment (hier klicken)

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